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Jährliche Unterweisungen nach DGUV
(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1
Nach Vorschrift 1 müssen die Beschäftigten Ihres Betriebes mindestens 1 mal jährlich über die relevanten Vorschriften, die Gefahren bei der Tätigkeit sowie über eventuelle Neuerungen unterwiesen werden.
Wir führen diese Unterweisung auf auf folgenden Gebieten durch:
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Nutzfahrzeuge
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Baumaschinen
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Krane
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Flurförderzeuge
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Teleskopgeräte (Stufe 1, 2a, 2b)
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Hubarbeitsbühnen
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Anschlagen von Lasten, Arbeiten mit Anschlagmitteln im Hebezeugeinsatz
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Ladungssicherung für Fahrer & Verlader
Gerne kommen wir auch zu Ihnen vor Ort!

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