top of page
BZ FS Opitz.jpeg

Jährliche Unterweisungen nach DGUV

(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1

Nach Vorschrift 1 müssen die Beschäftigten Ihres Betriebes mindestens 1 mal jährlich über die relevanten Vorschriften, die Gefahren bei der Tätigkeit sowie über eventuelle Neuerungen unterwiesen werden.

 

Wir führen diese Unterweisung auf auf folgenden Gebieten durch:

 

  • Nutzfahrzeuge

  • Baumaschinen

  • Krane

  • Flurförderzeuge

  • Teleskopgeräte (Stufe 1, 2a, 2b)

  • Hubarbeitsbühnen

  • Anschlagen von Lasten, Arbeiten mit Anschlagmitteln im Hebezeugeinsatz

  • Ladungssicherung für Fahrer & Verlader

Gerne kommen wir auch zu Ihnen vor Ort!

DGUV Unterweisung
bottom of page